Datenschutz ist nicht nur ein Thema, mit dem sich Dienstleister und Unternehmen auseinandersetzen müssen: Personenbezogene Daten werden auch an öffentlichen Stellen und Behörden
verarbeitet. Der gesetzlich geforderte Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei datenschutzgerechten und gesetzeskonformen Erfassungen, Speicherungen und Verarbeitungen. Dabei
gelten für die jeweiligen Behörden oder öffentlichen Stellen der Länder zum Bundesdatenschutzgesetz noch das Landesdatenschutzgesetz.
Das ist Ihnen jetzt schon zu kompliziert?
Mit GATACA als Ihrem behördlichen Datenschutzbeauftragten sparen Sie sich das Prozedere „rund um den Datenschutz“ und sichern sich stattdessen einen verantwortungsvollen und
kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Wir haben den Datenschutz nicht zähmen können – aber getreu unserem Motto „Mit Bärenstärke gegen Mammutaufgaben!“ setzen wir alles daran, gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen rund um den Datenschutz und die DSGVO tapfer und gesetzeskonform umzusetzen. Es existieren in Deutschland aufgrund des föderalistischen Systems neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch 16 weitere Landesdatenschutzgesetze. Behörden und öffentliche Stellen sammeln viele personenbezogene Daten und stellen sich dadurch einer großen Verantwortung. Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Wir entlasten Sie!
Nach den Bestimmungen des Europäischen Verordnungs- und Richtliniengeber soll ein behördlich bestimmter Datenschutzbeauftragter unter anderem die gesetzeskonforme Datenverarbeitung kontrollieren, für die Datensicherheit sorgen, Bürger bei deren Auskunftsrecht unterstützen, Fortbildungen ausführen und mit der Aufsichtsbehörde kooperieren.
Damit unsere Experten mit allen aktuellen Bestimmungen und Rechten im Bereich Datenschutz und DSGVO vertraut sind, besuchen sie regelmäßig die Fortbildungen der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. in Stuttgart. Dieser und weitere starke Partner sichern die gleichbleibend hohe Qualität unseres Datenschutzteams!
Wir möchten Ihnen einige Vorteile für die Zusammenarbeit mit unseren Datenschutzbeauftragten nennen:
Unserem Datenschutzteam ist es ein besonderes Anliegen, der Partner zu sein, in dem Sie Ihren unabhängigen und vertrauensvollen Experten für Datenschutz finden – es geht schließlich um nichts weniger als Ihre persönlichen Daten. Lassen Sie uns gemeinsam angemessene Lösungen und Strategien entwickeln – damit es auch bei Ihnen „sicher“ bleibt!
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) regelt in § 5 die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten im öffentlichen sowie im § 38 im nicht-öffentlichen Bereich. Die EU-DSGVO hat den Aspekt eines
behördlichen Datenschutzbeauftragten als unabhängige und organisatorisch herausgehobene Instanz einer Behörde nochmals besondere Relevanz verliehen.
Nach Art. 38, Abs. 3 EU-DSGVO sowie § 6, Abs. 1 BDSG muss der behördliche Datenschutzbeauftrage über alle relevanten Organisationen sowie Neuerungen frühzeitig unterrichtet werden und besitzt
ein direktes Vortragsrecht bei der höchsten Leistungsebene. Zudem ist der behördliche Datenschutzbeauftragte bei Datenschutz-Aspekten weisungsfrei.
Art. 38, Abs. 1 EU-DSGVO sowie § 6, Abs. 2 BDSG regeln die Unterstützungspflicht der verantwortlichen Stellen. Behörden müssen den behördlichen Datenschutzbeauftragten bei seiner Arbeit
unterstützen, ihm Hilfspersonal zur Verfügung stellen und umfassenden Einblick gewähren. Explizit bedeutet Letzteres nach Art. 38, Abs. 2 EU-DSGVO sowie § 6 Abs. 2 BDSG Zugangs- und
Einsichtsrechte.
Mit Fachkunde und Zuverlässigkeit muss dem Datenschutz in einer Behörde aktiv Geltung verschafft werden. Lassen Sie uns ihr Partner sein!
Der Arbeitsbereich des behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht im Wesentlichen aus zwei Aufgaben:
Auf der einen Seite gilt es, den MitarbeiterInnen einer öffentlichen Stelle individuelle Schulungen zum Fachbereich anzubieten, damit sie sich einerseits mit dem Thema vertraut machen,
andererseits den Umgang mit personenbezogenen Daten von Grund auf erlernen und in ihrem Arbeitsalltag umsetzen können.
Auf der anderen Seite fungiert der DSB als Ansprechpartner Ihrer Bürger/-innen, Geschäftspartner und Mitarbeiter/-innen mitverantwortlich für die Wahrnehmung der Aufgaben und Verantwortung
des Datenschutzes an öffentlichen Stellen.
Ihre Gemeinde, beziehungsweise öffentliche Stelle profitiert von unserem Engagement: Als ihr persönlicher behördlicher Datenschutzbeauftragter kümmern wir uns um Datenschutz-Dienstanweisungen
und prüfen Ihre Richtlinien und Geschäftsordnungen auf die aktuelle Gesetzeskonformität.
Zudem helfen wir bei der Konzeption von Möglichkeiten und entwickeln Formulare und Verfahren, um datenschutzsensibel personenbezogene Daten innerhalb Ihrer Stelle verarbeiten zu können.
Wir übernehmen den behördlichen Datenschutz unter anderem für:
Bestimmte Bärenarten können einen Geruch auf knapp 30 Kilometer Entfernung aufspüren. Ihr Geruchssinn gilt als 2000-mal besser als der des Menschen. Wer außerdem noch den richtigen Riecher hat: Die behördliche Datenschutzbeauftragte von GATACA!
GATACA GmbH
Ihre Experten für IT, Media und Datenschutz
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