GATACA & der behördliche Datenschutz
Wie Dienstleister und Unternehmen verarbeiten auch öffentliche Stellen und Behörden personenbezogene Daten. Der gesetzlich geforderte Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie bei
datenschutzgerechten und gesetzeskonformen Erfassungen, Speicherungen und Verarbeitungen. Dabei gelten für die jeweiligen Behörden oder öffentliche Stellen, neben der EU-DSGVO, auch
das Bundesdatenschutzgesetz sowie bei öffentlichen Stellen der Länder zudem das Landesdatenschutzgesetz.
Das ist Ihnen jetzt schon zu kompliziert?
Mit GATACA als Ihren behördlichen Datenschutzbeauftragten haben Sie nicht nur weniger Stress und Arbeit, sondern sichern sich eine verantwortungsvolle Unterstützung.
Datenschutz für Kommunen und öffentliche Stellen
Wir haben den Datenschutz nicht zähmen können! Aber wir setzen alles daran, gemeinsam
mit Ihnen, die DSGVO tapfer und gesetzeskonform umzusetzen.
Es existieren in Deutschland aufgrund des föderalistischem Systems noch 16
Landesdatenschutzgesetze neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Behörden und öffentliche Stellen sammeln sehr viele personenbezogene Daten. Gemäß Art.
37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen
behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Wir entlasten Sie.
behördliche externe Datenschutzbeauftragte
(DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz)
bauer@gataca.de
Als Datenschutzkoordinator im GATACA Datenschutz-Team unterstütze ich Frau Bauer in allen fachspezifischen Bereichen. Zu meinen Aufgabenbereichen gehören die Weiterentwicklung und Überwachung der internen Datenschutzorganisation sowie die Mithilfe bei der Analyse und Umsetzung von zukünftigen gesetzlichen Grundlagen.
Als Teil des GATACA Datenschutz-Teams helfe ich Frau Bauer bei allen Tätigkeiten „rund um den Datenschutz“ und bin vor allem für Recherchearbeiten innerhalb der Säule zuständig. Ich freue mich, hier eine Schnittstelle zwischen Studium und Beruf gefunden zu haben und sammle viele Erfahrungen für meine berufliche Zukunft.
Ihre Vorteile
Ihre Suche nach einem externen behördlichen Datenschutzbeauftragten könnte hiermit ein Ende haben:
Berufliche Weiterbildung in der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz an der
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) regelt in § 4f und § 4g die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten im öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Bereich. Die EU-DSGVO hat den Aspekt eines behördlichen Datenschutzbeauftragten als unabhängige und organisatorisch herausgehobene Instanz einer Behörde nochmals besondere Relevanz verliehen. Nach Art. 38, Abs. 3 EU-DSGVO sowie § 6, Abs. 3 BDSG muss der behördliche Datenschutzbeauftrage über alle relevanten Organisationen sowie Neuerungen frühzeitig unterrichtet werden und besitzt ein direktes Vortragsrecht bei der höchsten Leistungsebene. Zudem ist der behördliche Datenschutzbeauftragte bei Datenschutz-Aspekten weisungsfrei. Art. 38, Abs. 1 EU-DSGVO sowie § 6, Abs. 3 BDSG regeln die Unterstützungspflicht der verantwortlichen Stellen. Behörden müssen den behördlichen Datenschutzbeauftragten bei seiner Arbeit unterstützen, ihm Hilfspersonal zur Verfügung stellen und umfassenden Einblick gewähren. Explizit bedeutet Letzteres nach Art. 38, Abs. 2 EU-DSGVO sowie § 6 Abs. 2 BDSG Zugangs- und Einsichtsrechte. Mit Fachkunde und Zuverlässigkeit muss dem Datenschutz in einer Behörde aktiv Geltung verschafft werden. Wir von GATACA sind Ihre unabhängigen, vertrauensvollen Experten für Datenschutz. Lassen Sie uns gemeinsam nach angemessenen Lösungen für Ihren Datenschutz suchen!
Ein behördlicher Datenschutzbeauftragter muss stets zweigleisig arbeiten. Auf der einen Seite steht die Sensibilisierung von MitarbeiterInnen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie individuelle Schulungen zu diesem Thema. Auf der anderen Seite ist der behördliche Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und dafür mit verantwortlich, dass die Aufgaben und Verantwortung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen wahrgenommen werden. Als behördlicher Datenschutzbeauftragter für Ihre Gemeinde, beziehungsweise öffentliche Stelle, kümmern wir uns um Datenschutz-Dienstanweisungen und prüfen Richtlinien und Geschäftsordnungen auf die aktuelle Gesetzeskonformität. Zudem helfen wir bei der Konzeption von Möglichkeiten, Formularen und Verfahren zu entwickeln, um datenschutzsensibel personenbezogene Daten verarbeiten zu können.
Wir übernehmen den behördlichen Datenschutz in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen unter anderem für:
Mitarbeiter | Flatrate (monatlich) | Audit (einmalig) |
0-9 | 120€ * | 950€ * |
10-20 | 150 € * | 1350 € * |
21-30 | 250 € * | 1800 € * |
31-50 | 350 € * | 2400 € * |
51-100 | 450 € * | 3600 € * |
101-250 | 550 € * | 4800 € * |
251-400 | 650 € * | 6000 € * |
401-600 | 750 € * | 7200 € * |
Ab 601-? | Auf Anfrage |
*zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nach den Bestimmungen des Europäischen Verordnungs- und Richtliniengeber soll ein behördlich bestimmter Datenschutzbeauftragter unter anderem die gesetzeskonforme Datenverarbeitung kontrollieren, für die Datensicherheit sorgen, Bürger bei deren Auskunftsrecht unterstützen, Fortbildungen ausführen und mit der Aufsichtsbehörde kooperieren.
Bestimmte Bärenarten können einen Geruch auf knapp 30 Kilometer Entfernung aufspüren. Ihr Geruchssinn gilt als 2000-mal besser als der des Menschen. Wer außerdem noch den richtigen Riecher hat: Die behördliche Datenschutzbeauftragte von GATACA!
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union bringt immer wieder Änderungen mit sich. Es muss also immer ständig am Ball geblieben werden.
Fazit: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und lassen Sie uns Ihr Partner in Sachen Datenschutz werden. So haben Sie mehr Zeit für die wesentlichen Dinge in Ihrem Alltag.
Unsere DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz Verena Bauer übernimmt bei GATACA jegliche datenschutzrelevanten Aufgaben für uns und unsere Kunden. Für Behörden und Gemeinden steht Frau Bauer als behördliche externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
GATACA GmbH
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