Jeder Internetnutzer kennt sie mittlerweile: Die kleinen Fenster, die manchmal staubtrocken, manchmal gewitzt nach der Zustimmung zur Cookie-Nutzung fragen. Bisher war das Auswählen der eigenen Optionen für viele ein kleines Mini-Abenteuer. Häkchen mussten gesetzt werden, der Ablehnen-Button war nur über Umwege erreichbar und: Was sind eigentlich diese ominösen Kekse?
Hinter dem niedlichen Begriff stecken kleine Textdateien, die von der besuchten Webseite gespeichert werden. Die abgelegten Daten können zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgerufen werden, was durchaus für ein positives Nutzererlebnis sorgen kann. Individuelle Einrichtungen von Webseiten, automatische Anmeldungen oder auch gespeicherte Warenkörbe in Onlineshops – all diese Funktionen sind bequem.
Man unterscheidet Cookies grob in zwei Sparten: Technisch notwendige und technisch nicht notwendige. Erstere sind zum Beispiel dafür verantwortlich, dass eine Webseite überhaupt richtig ausgeführt werden kann. Das »Problem« findet sich eher bei den nicht notwendigen Cookies: Diese sind oft darauf ausgelegt, Nutzer auszulesen und die Daten zum Beispiel für Marketing-Zwecke zu nutzen. Wir empfehlen von daher, zum Schutz Ihrer Daten, ein Ablehnen zweiterer.
Am 01. Dezember 2021 ist das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) in Kraft getreten. Die hierbei wohl wichtigste Neuerung betrifft die Cookie-Consentbanner. Wo vorher nur abgelehnt werden musste, muss nun aktiv eingewilligt werden. Dies führt dazu, dass zum Beispiel voreingestellte Zustimmungen nicht mehr zulässig sind, damit der Verbraucher nicht versehentlich beim „Wegklicken“ des Fensters Datenverkehr zustimmt, den er eigentlich gar nicht möchte, bzw. überhaupt nicht weiß, wem er damit welche Recht aushändigt. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetztes ist also ein weiterer Schritt Richtung Verbraucherschutz getan.
Sie sind Webseitenbetreiber und benötigen Hilfe beim Erstellen eines Cookie-Consentbanners oder haben Fragen zur Thematik? Wenden Sie sich gerne mit allen Unklarheiten an unsere Datenschutzbeauftragten: https://www.gataca.de/dsgvo/
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