Was ist das Besondere an einem Sachverständigen?
Neben der besonderen Sachkunde, die überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen fordert, werden vor allem die Objektivität und Vertrauenswürdigkeit stetig vor einer Bestellung geprüft. Der Sachverständige für Datenschutz muss seine Aufgaben weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erfüllen. Selbstverständlich unterliegt er auch der Schweigepflicht – gerade im Sachbereich Datenschutz ist dies ein unumgängliches Thema.
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